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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 OVG L 9/87   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 OVG L 9/87 (https://dejure.org/1989,8091)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.01.1989 - 18 OVG L 9/87 (https://dejure.org/1989,8091)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 18 OVG L 9/87 (https://dejure.org/1989,8091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 2 Nr. 1 Nds. PersVG; § 72 Abs. 2 S. 6 Nds. PersVG
    Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei einer Einstellung einer Lehrerin in einem Teilzeitdienstverhältnis; Geltung der Zustimmung als erteilt bei Verweigerung des Personalrats ohne Einhaltung einer bestimmten Frist; Inhaltlichen Mindestanforderungen an die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei einer Einstellung einer Lehrerin in einem Teilzeitdienstverhältnis; Geltung der Zustimmung als erteilt bei Verweigerung des Personalrats ohne Einhaltung einer bestimmten Frist; Inhaltlichen Mindestanforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.09.1983 - 6 P 4.82

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Personalrats bei der Einstellung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 9/87
    Auf die Teilzeitbeschäftigung als solche konnte der Antragsteller danach im vorliegenden Fall seine Zustimmungsversagung nicht stützen; denn diese Frage lag als nicht seinem kollektiven Schutzauftrag unterliegender Bestandteil des Dienstverhältnisses außerhalb seiner Mitbestimmung (ebenso BVerwG, Beschl. v. 30.9.1983 - 6 P 4.82 -, PersV 1985, 167; Beschl. d. Sen. v. 27.5.1988 - 18 L 7/87 -, bestätigt durch Beschl. des BVerwG v. 4.1.1989 - 6 PB 23.88 -).

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß der Personalrat seine Zustimmung zu einer Einstellung in einem befristeten Arbeitsverhältnis auch dann nicht versagen kann, wenn er die Befristung aus Rechtsgründen für unzulässig hält (BVerwG, Beschl. v. 30.9.1983, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1988 - 18 L 7/87

    Verweigerung der Zustimmung der Personalvertretung zur Einstellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 9/87
    Auf die Teilzeitbeschäftigung als solche konnte der Antragsteller danach im vorliegenden Fall seine Zustimmungsversagung nicht stützen; denn diese Frage lag als nicht seinem kollektiven Schutzauftrag unterliegender Bestandteil des Dienstverhältnisses außerhalb seiner Mitbestimmung (ebenso BVerwG, Beschl. v. 30.9.1983 - 6 P 4.82 -, PersV 1985, 167; Beschl. d. Sen. v. 27.5.1988 - 18 L 7/87 -, bestätigt durch Beschl. des BVerwG v. 4.1.1989 - 6 PB 23.88 -).

    In Fortsetzung dieser Rechtsprechung hat der Senat entschieden, daß die Rüge, ein Lehrer sei gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 des Nds. Schulgesetzes nicht in einem Angestellten-, sondern in einem Beamtenverhältnis einzustellen, als Begründung für eine Zustimmungsverweigerung grundsätzlich unbeachtlich ist (Beschl. v. 27.5.1988 - 18 L 7/87 -, bestätigt durch Beschluß des BVerwG v. 4.1.1989 - 6 PB 23.88 -).

  • BVerwG, 04.01.1989 - 6 PB 23.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 9/87
    Auf die Teilzeitbeschäftigung als solche konnte der Antragsteller danach im vorliegenden Fall seine Zustimmungsversagung nicht stützen; denn diese Frage lag als nicht seinem kollektiven Schutzauftrag unterliegender Bestandteil des Dienstverhältnisses außerhalb seiner Mitbestimmung (ebenso BVerwG, Beschl. v. 30.9.1983 - 6 P 4.82 -, PersV 1985, 167; Beschl. d. Sen. v. 27.5.1988 - 18 L 7/87 -, bestätigt durch Beschl. des BVerwG v. 4.1.1989 - 6 PB 23.88 -).

    In Fortsetzung dieser Rechtsprechung hat der Senat entschieden, daß die Rüge, ein Lehrer sei gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 des Nds. Schulgesetzes nicht in einem Angestellten-, sondern in einem Beamtenverhältnis einzustellen, als Begründung für eine Zustimmungsverweigerung grundsätzlich unbeachtlich ist (Beschl. v. 27.5.1988 - 18 L 7/87 -, bestätigt durch Beschluß des BVerwG v. 4.1.1989 - 6 PB 23.88 -).

  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 9/87
    Es hat in der Entscheidung von 20. Juni 1986 - LVerwG 6 P 4.83 - PersV 1987, 63 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80

    Einflußmöglichkeit des Personalrats - Einstellung eines Beschäftigten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 9/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 30), der der Senat folgt, ist die mitbestimmungspflichtige "Einstellung" die Eingliederung eines neuen Beschäftigten in die Dienststelle, die regelmäßig mit der Begründung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses verbunden ist.
  • BVerwG, 12.09.1983 - 6 P 1.82

    Personalrat - Einstellung einer teilzeitbeschäftigten Schreibkraft - Verteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 9/87
    Auf rechtliche Mängel der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Beziehungen zwischen dem eingestellten Bediensteten und der Dienststelle kann die Personalvertretung die Versagung ihrer Zustimmung zur Einstellung nicht stützen, da es bei diesem Mitbestimmungstatbestand nicht um das rechtswirksame Zustandekommen und den Inhalt des Arbeits- oder Dienstverhältnisses geht (BVerwG, Beschl. v. 12.9.1983 - 6 P 1.82 -, PersV 1985, 163).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.12.1987 - 5 A 124/87

    Lehramtsbewerber; Referendar; Teilzeitbeschäftigung; Nebentätigkeit; Lehramt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 9/87
    Auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage, ob die Praxis, Berufsanfänger gemäß § 80 a Abs. 1 des Nds. Beamtengesetzes grundsätzlich nur mit einer Teilzeitbeschäftigung einzustellen, rechtlich zulässig ist oder nicht (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.1987 - 5 A 124/87 -, DVBl 1988, 361; Beschl. v. 12.1.1988 - 2 B 72.87 -), kommt es daher für das vorliegende Verfahren nicht an.
  • BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 72.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 9/87
    Auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage, ob die Praxis, Berufsanfänger gemäß § 80 a Abs. 1 des Nds. Beamtengesetzes grundsätzlich nur mit einer Teilzeitbeschäftigung einzustellen, rechtlich zulässig ist oder nicht (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.1987 - 5 A 124/87 -, DVBl 1988, 361; Beschl. v. 12.1.1988 - 2 B 72.87 -), kommt es daher für das vorliegende Verfahren nicht an.
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